Cookie-Richtlinie von N1Bet

N1Bet speichert auf dem Endgerät, mit dem Sie n1bet-sports.at öffnen, kleine Textdateien und vergleichbare Kennungen. Im Sprachgebrauch heißen sie Cookies. Manche bleiben nur für die Sitzung, andere tragen ein Ablaufdatum. Dazu können lokale Speicherbereiche des Browsers treten, die technisch ähnlich wirken. Diese Richtlinie erfasst beides, weil § 165 des Telekommunikationsgesetzes 2021 auf das Speichern und Auslesen von Informationen abstellt und nicht auf den Dateinamen.

Ohne einen Teil dieser Informationen lässt sich ein Wettkonto nicht führen. Andere dienen der Statistik oder der Werbung und laufen nur nach einer Einwilligung. Der erste Aufruf zeigt deshalb eine Abfrage, bevor optionale Kennungen gesetzt werden. Bereits notwendige Kennungen, die das Gesetz vom Einwilligungsvorbehalt ausnimmt, können vorher aktiv sein. Stand dieser Hinweise ist der 23. September 2026.

Unbedingt erforderliche Cookies

Erforderlich ist, was ausschließlich dazu dient, einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst zu übermitteln. Auf n1bet-sports.at gehört dazu die Sitzungskennung nach der Anmeldung, der Schutz vor abgefangenen Formularen, die Lastverteilung zwischen Servern und die Speicherung Ihrer Cookie-Entscheidung selbst. Fehlt die Sitzungskennung, würde jede Seite Sie neu nach dem Passwort fragen. Fehlt der Formularschutz, ließen sich Wetten im Namen eines angemeldeten Kontos von fremden Seiten anstoßen.

Diese Kennungen enthalten keine Werbprofile. Ihre Laufzeit ist kurz. Sitzungscookies enden, wenn Sie den Browser schließen oder sich abmelden. Die Entscheidung über optionale Cookies wird mehrere Monate gehalten, damit die Abfrage nicht bei jedem Aufruf neu erscheint. Rechtsgrundlage ist § 165 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes 2021. Soweit dabei personenbezogene Daten anfallen, etwa eine IP-Adresse in einem Protokoll, stützt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b oder f der Datenschutz-Grundverordnung die Verarbeitung. Eine Ablehnung dieser Cookies ist über den Banner nicht vorgesehen, weil die Seite sonst den gewünschten Dienst nicht erbringen kann. Sie können sie nur unterbinden, indem Sie den Dienst nicht nutzen oder alle Cookies im Browser sperren. Dann ist eine Anmeldung in der Regel nicht möglich.

Funktion, Reichweite und Werbung

Funktionale Cookies merken sich Angaben, die den Dienst bequemer machen, ohne ihn zu tragen. Dazu zählen die gewählte Sprache, die Darstellung von Quoten im Dezimalformat und der Zustand einer eingeblendeten Leiste. N1Bet setzt sie, wenn Sie zugestimmt haben oder wenn sie im konkreten Fall noch als erforderlich gelten, weil Sie die Funktion gerade aktiv angefordert haben. Die Marktansicht selbst funktioniert auch ohne diese Merkzettel, dann eben mit den Standardwerten.

Statistische Cookies messen, welche Bereiche von n1bet-sports.at aufgerufen werden, wie lange ein Vorgang dauert und wo Fehler entstehen. N1Bet nutzt die Ergebnisse, um Märkte und den Wettschein zu verbessern. IP-Adressen werden dafür nach Möglichkeit gekürzt. Es entsteht kein verkaufsfertiges Profil. Marketing-Cookies stammen von N1Bet oder von einem eingebundenen Dienst und helfen zu erkennen, ob ein Hinweis auf die Marke später zu einem Besuch geführt hat. Sie können dazu führen, dass Sie N1Bet auf anderen Seiten wiedersehen. Ohne Einwilligung unterbleiben beide Gruppen.

Die konkreten Namen, Laufzeiten und Anbieter zeigt die Cookie-Abfrage auf n1bet-sports.at, sobald ein Dienst tatsächlich eingebunden ist. Diese Seite beschreibt die Kategorien, weil sich einzelne Bezeichnungen ändern können, ohne dass der Zweck wechselt. Ein neuer Dienst mit einem anderen Zweck wird nicht still unter eine alte Einwilligung geschoben. Dafür erscheint eine neue Abfrage.

Einwilligung nach österreichischem Recht

Für das Speichern und Auslesen nicht erforderlicher Informationen verlangt § 165 des Telekommunikationsgesetzes 2021 eine Einwilligung. Sie muss informiert, freiwillig und unmissverständlich sein. Der Banner nennt die Zwecke in knapper Form und verweist auf diese Richtlinie. Gleichwertig erreichbar sind eine Annahme der optionalen Cookies und eine Ablehnung. Ein vorangekreuztes Kästchen genügt nicht. Das bloße Weiterscrollen gilt nicht als Zustimmung.

Personenbezogene Daten, die über diese Cookies anfallen, verarbeitet N1Bet zusätzlich nach der Datenschutz-Grundverordnung. Die Einwilligung ist dort Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a. Widerruf und Ablehnung dürfen nicht schwerer sein als die Erteilung. Wer ablehnt, nutzt das Wettkonto mit den erforderlichen Cookies weiter. Es entfällt die Reichweitenmessung und die werbliche Wiedererkennung. Preise, Quoten und Auszahlungen hängen davon nicht ab.

Widerruf und Einstellungen im Browser

Die erteilte Einwilligung können Sie auf n1bet-sports.at über den Link zur Cookie-Einstellung zurücknehmen. Die Einstellung ist vom Fuß jeder Seite aus erreichbar. Nach dem Speichern löscht N1Bet die optionalen Kennungen, soweit sie aus der eigenen Domain stammen. Kennungen eines Drittdienstes entfernt der Browser, wenn Sie die gespeicherten Daten dieser Seite löschen oder den Dienst in seiner eigenen Oberfläche abmelden. Bis zur nächsten Synchronisation kann ein bereits geladenes Skript noch eine kurze Zeit laufen. Ein Neuladen der Seite beendet das.

Browser bieten eigene Schalter für Cookies, für den lokalen Speicher und für eine Ablehnung von Drittdiensten. Wie der Schalter heißt, unterscheidet sich. Eine pauschale Sperre erfasst auch die Sitzung und macht die Anmeldung unbrauchbar. Ein privates Fenster übernimmt oft keine alten Kennungen und verwirft sie beim Schließen. Das ist ein tauglicher Weg, eine Sitzung zu begrenzen, ersetzt aber nicht den Widerruf auf einem Gerät, das Sie dauerhaft nutzen. N1Bet liest keine Cookie-Einstellungen, die Sie nur im Betriebssystem eines anderen Geräts getroffen haben.

Zusammenhang mit der Datenschutzerklärung

Cookies sind ein Mittel der Verarbeitung, keine eigene Datenkategorie neben der Datenschutzerklärung. Auskunft, Löschung und Widerspruch richten Sie an [email protected]. Beschwerden nimmt die österreichische Datenschutzbehörde entgegen, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, [email protected], Telefon +43 1 52 152-0. Für den Zugriff auf das Endgerät bleibt daneben die telekommunikationsrechtliche Vorgabe maßgeblich. Beide Regime gelten nebeneinander, nicht wahlweise.

N1Bet verkauft keine Cookie-Kennungen. Eine Übermittlung in ein Drittland durch einen eingebundenen Dienst erfolgt nur unter den Garantien, die in der Datenschutzerklärung beschrieben sind, und nur nach der Einwilligung, die den Dienst überhaupt freischaltet. Fragen zur konkreten Kennung auf Ihrem Gerät beantwortet der Support unter [email protected], wenn Sie den Namen aus der Cookie-Abfrage mitteilen. Ändert sich der Einsatz optionaler Dienste wesentlich, wird diese Richtlinie angepasst und, wo die Einwilligung nicht mehr trägt, neu eingeholt.